Sonntag, 7. Februar 2016

Gebrüder Rall & Cie.

Eine Drucksache der Textilhandlung Gebr. Rall aus dem Jahr 1908 beschliesst die Woche. Man beachte die Telefonnummer!

Aufgrund von Netzwerkproblemen wird unser Programm in den kommenden Tagen etwas eingeschränkt.
Wir bitten um Verständnis.
Die Red.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Geschätzte Redaktion, werte Bildertanz-Leser,

vielleicht findet sich ein kaufmännisch Gebildeter, der uns normalsterblichen Nichtkaufleuten dieses faszinierende Kauderwelsch übersetzt?

Herzliche Grüße

Peter Weckherlin hat gesagt…

Ich weiss leider auch nicht um die Bedeutung des Fachchinesisch und der Abkürzungen!
Die Red.

Anonym hat gesagt…

Rimessen:
Definition

1. Im Wechselgeschäft: a) Ausdruck für einen gezogenen Wechsel, der noch nicht akzeptiert wurde und den der Aussteller seinem Warenlieferanten in Zahlung gibt.
b) Bezeichnung für Wechsel oder Schecks, die einem Kreditinstitut zum Einzug (Inkasso) oder als Gutschrift eingereicht werden. Wechsel und Schecks haben im heutigen Geschäftsverkehr an Bedeutung verloren.

2. Im internatinalen Zahlungsverkehr: Geldüberweisungen von Migranten, die diese Gelder aus dem Ausland (meist an ihre Familien) in ihre Herkunftsländer überweisen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Rimessen neben ausländischen Direktinvestitionen und öffentlicher Entwicklungshilfe zu den wichtigsten externen Finanzzahlungen für viele Entwicklungsländer gehören. Diese Geldtransfers sind häufig mit hohen Gebühren verbunden.

Quelle:
Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Rimesse, online im Internet:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/15213/rimesse-v7.html